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Recht konkret

Recht konkret: Werkverträge verstehen

ORF2Staffel 1Folge 5vom 14.05.2026
Recht konkret: Werkverträge verstehen

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Folge 5: Recht konkret: Werkverträge verstehen

5 Min.Folge vom 14.05.2026

Der Werkvertrag ist im §1166 ABGB geregelt - damals hieß es sinngemäß: "... Wenn ein Stoff vom Werkbesteller zur Verfügung gestellt wird, handelt es sich um einen Werkvertrag". Durch Lehre und Rechtssprechung wurde die Regelung präzisiert und bedeutet jetzt, dass ein Werkvertrag dann vorliegt, wenn eine Sache nach individuellen Bedürfnissen oder Wünschen hergestellt wird. Reparatur und Kosten - denn wer so eine in Auftrag gibt, sollte sich einen Kosten-Voranschlag geben lassen. Und da gibt es wiederum verbindliche und unverbindliche Kosten-Voranschläge. Wo der Unterschied liegt und unter welchen Umständen man dann auch Geld zurück-fordern kann, Larissa Rausch und Rechtsanwältin Melany Buchberger-Golabi klären das in "Recht Konkret".

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